Kühlungsborn ist ein wahres Paradies für Hunde. Vor allem in der Nebensaison bieten sich lange Spaziergänge durch den Stadtwald und entlang der kilometerlange Strandpromenade an. Außerdem gibt es drei ausgewiesene Hundestrände, an denen Sie gemeinsam mit Ihrem Hund das Strandleben genießen können. Hier können Ihre Hunde frei nach Schnauze laufen, toben, buddeln und sich im kühlen Nass erfrischen. Stöbern Sie durch unsere hundefreundlichen Ferienwohnungen und buchen Sie jetzt Ihren wohlverdienten Urlaub mit Ihrem Vierbeiner!
Hundestrände
Es gibt drei ausgewiesene Hundestrände in Kühlungsborn, an denen Sie gemeinsam mit Ihrem Hund das Strandleben genießen können. An den Strandabschnitten 1, 14 und 26 können Ihre Hunde frei nach Schnauze laufen, toben und sich im kühlen Nass erfrischen. In der Nebensaison (1. November bis zum 30. April) ist das Mitführen von Hunden an allen Strandabschnitten erlaubt.
Hundestrandabschnitte (vor Ort entsprechend gekennzeichnet):
Unsere Zimmervermittlung Kühlungsborn hilft gern bei der Suche nach Ihrer Wunschunterkunft, auch telefonisch unter 038293/84949.
Tierärzte
Dr. Sven Bänder
Wiesengrund 5b
18225 Kühlungsborn
Tel.:038293/6616
Dr. Dörthe Warncke
Strandstr. 45
18225 Kühlungsborn
Tel.: 038293/12039
§ 5 Hundestrand aus der Strandsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vom 12.6.2008
(1) In der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober sind mit Schildern gekennzeichnete Badestrandgebiete für die Mitnahme von Hunden ausgewiesen (im Folgenden „Hundestrände“ genannt). Die gut sichtbare Kennzeichnung übernimmt die Stadt. Die „Hundestrände“ sind in der Anlage 1 zu dieser Satzung enthalten.
(2) Der Aufenthalt von Hunden ist nur in diesen gekennzeichneten Strandabschnitten gestattet. Ausgenommen davon sind Blinden- und Therapiehunde, Begleithunde von Behinderten, Diensthunde der Behörden, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes, soweit der bestimmungsgemäße Einsatz dies erfordert.
(3) In der Zeit vom 1. November bis zum 30. April ist das Mitführen von Hunden im gesamten Badestrandgebiet der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gestattet.
(4) Die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO MecklenburgVorpommern) sowie die Verordnung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über das Halten und Führen von Hunden (Hundeverordnung) gelten voll inhaltlich.
(5) Eine Gefährdung und Belästigung anderer Personen durch die Tiere ist auszuschließen.